Preisliste

Die Termine können bei Bedarf auch länger dauern. Pro zusätzlichen 15 Minuten werden 20€ verrechnet.

Im Erstgespräch können wir auch festlegen, ob Folgetermine notwendig sind. Für die reine Informationsvermittlung zu spezifischen Fragestellungen ist oftmals ein Einzeltermin ausreichend. Bei komplexeren Themen sowie einer langfristigen Umstellung der Ernährungsgewohnheiten ist eine begleitende Beratung sinnvoll.

Rückerstattung des Honorars bei Ernährungsmedizinischen Beratungen

Gesetzliche Gesundheitskassen (z.B. ÖGK, BVA, VAEB, …)

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

Private Krankenversicherung

Bei Abschluss mancher privater Zusatz-Krankenversicherung könnte die Versicherung das gesamte oder Teile des Beratungshonorars übernehmen. Bitte treten Sie dazu mit Ihrer Versicherung selbst in Kontakt. Dazu reichen Sie die Honorarrechnung und eine Überweisung Ihres Hausarztes beim Versicherungsunternehmen ein.

Selbstständige Unternehmer (SVS)

Selbstständige Unternehmer erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt
der Selbstständigen den sogenannten “Gesundheitshunderter”.

Diesen Gesundheitshunderter können Sie für eine diätologische Ernährungsberatung verwenden. Weitere Infos zum “Gesundheits-100er” finden Sie direkt auf der SVS Website.

Wenn Sie einen gebuchten Termin zur Ernährungsberatung nicht wahrnehmen können, ersuche ich um rechtzeitige Bekanntgabe (24h vor dem Termin). Ausgenommen davon sind Krankheitsfälle (nach Nachweis einer ärztlichen Bestätigung). Ich bitte Sie um Verständnis, dass bei einer kurzfristigen Absage das Honorar in Rechnung gestellt werden muss.