Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich (z.B. ÖGK, BVA, VAEB) sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

Manche privaten Zusatz-Krankenversicherungen übernehmen einen Teil oder das gesamte Beratungshonorar. Der Leistungsanspruch sowie die zur Rückerstattung einzureichenden Dokumente (im Normalfall Überweisung und Honorarrechnung) sind durch die Patient*innen direkt mit dem Versicherungsunternehmen abzuklären.

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet pro Kalenderjahr einen Zuschuss von € 100,00 für gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Ernährungsberatung bei Diaetolog*innen an.
Weitere Informationen über die Anstragstellung und Einlösung des „Gesundheitshunderter“ für Patient*innen finden Sie auf der Website der SVS.